Darf man mit einem Golfcart auf der Straße fahren?
Grundsätzlich ja – aber nicht ab Werk. Ein Standard-Golfcart ist für das Betriebsgelände und den Golfplatz konzipiert. Für den Einsatz auf öffentlichen Straßen muss das Fahrzeug technisch nachgerüstet und zugelassen werden. In der EU fallen straßenzugelassene Golfcarts üblicherweise in die Klasse der leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge, in der Praxis meist mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h.
Welche Ausstattung ist erforderlich?
Für die Zulassung wird das Cart unter anderem ausgerüstet mit:
- Beleuchtung: Scheinwerfer, Blinker, Brems- und Rücklichter, Rückstrahler
- Außenspiegeln und Hupe
- Sicherheitsgurten an allen Sitzplätzen
- Kennzeichenhalterung mit Beleuchtung
- je nach Klasse: Tacho und weitere Nachweise
Dazu kommen die Einzelgenehmigung bzw. Typisierung, ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung. Die Details unterscheiden sich zwischen Österreich und Deutschland sowie nach Fahrzeugklasse – wir kennen beide Verfahren und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Welchen Führerschein braucht man?
Für leichte vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h genügt in der Regel die Führerscheinklasse AM (in Österreich und Deutschland Bestandteil der Klasse B). Für stärkere Ausführungen gilt die Klasse B. Maßgeblich ist immer die konkrete Zulassungsklasse des Fahrzeugs.
Für wen lohnt sich ein straßenzugelassenes Golfcart?
- Golfanlagen, deren Plätze durch öffentliche Wege verbunden sind
- Hotels und Resorts mit Transferverkehr über öffentliche Straßen
- Gemeinden, Betriebe und Veranstalter mit Fahrten zwischen Arealen
- Privatnutzer, etwa in Feriensiedlungen
So läuft es bei Golf Tech
Wir liefern Golfcarts mit Straßenzulassung als Komplettpaket: passendes Fahrzeug (neu oder gebraucht), fachgerechte Umrüstung in der eigenen Werkstatt und Unterstützung bei Typisierung bzw. Zulassung. Sagen Sie uns einfach, wo und wofür das Cart fahren soll – wir kümmern uns um den Rest.

