
Barrierefreiheit
Unser Engagement für eine zugängliche Website
Barrierefreiheitserklärung
Golf Tech Golfartikelvertriebs GmbH
Die Golf Tech Golfartikelvertriebs GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), mit dem die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) umgesetzt wird, barrierefrei zugänglich zu machen.
Angewandte Standards
Diese Website orientiert sich am harmonisierten europäischen Standard EN 301 549, der die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA übernimmt.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend vereinbar. „Weitgehend vereinbar“ bedeutet, dass einzelne Inhalte möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich an der weiteren Verbesserung.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Unter anderem wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Vollständige Tastaturbedienbarkeit der Navigation und aller Formulare
- Sichtbare Fokus-Markierungen für die Bedienung mit der Tastatur
- Aussagekräftige Textalternativen für informative Bilder
- Beschriftete Formularfelder und Statusmeldungen für Screenreader
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion)
- Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG Stufe AA
- Eine Funktion „Zum Hauptinhalt springen“ für die Tastaturnutzung
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte derzeit noch nicht vollständig barrierefrei sein:
- Eingebettete Dokumente und Kataloge von Drittanbietern (z. B. PDF-Dateien) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
- Einzelne ältere Bilder verfügen unter Umständen noch nicht über optimale Textalternativen.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einem barrierefreien Format? Bitte kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter:
Golf Tech Golfartikelvertriebs GmbH
E-Mail: office@golftech.at
Telefon: +43 1 867 43 33
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so rasch wie möglich zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf eine Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden. In Österreich nimmt das Sozialministeriumservice Schlichtungsanträge entgegen. Sozialministeriumservice
Diese Erklärung wurde am 9. Juni 2026 erstellt und zuletzt überprüft.
